Wenn Sie über unseren Datenschutz Generator eine Datenschutzerklärung mit anwaltlich geprüften Datenschutztexten generieren, haben Sie zwei Möglichkeiten zur Nutzung der Texte:
- Sie erwerben eine entgeltliche Lizenz, die in zwei Varianten angeboten wird (Single- oder Lifetime-Lizenz)
- Sie nutzen den Generator kostenlos und akzeptieren dafür, dass der inkludierte Quellverweis samt Verlinkung auf unser Angebot enthalten bleiben muss
Leider kommt es hin und wieder vor, dass Unternehmen unseren Datenschutz Generator und die damit erzeugten Texte nutzen, ohne eine Lizenz zu kaufen bzw. die für die kostenlose Nutzung notwendige Quelle samt Link zu setzen. In diesen Fällen haben wir somit weder Einnahmen noch die Werbewirkung der Quelle samt Link.
In den meisten Fällen bieten wir den Unternehmen per E-Mail eine nachträgliche Lizenzierung an, konkret den Kauf der Lifetime Lizenz um 499€. Was wir in manchen Fällen als Antwort erhalten, ist Post von einer Anwaltskanzlei. So auch im Fall einer Firma aus Deutschland, wo offenbar ein IT-Dienstleister unsere Texte auf der Website des Kunden, entgegen unseren Geschäftsbedingungen eingesetzt hat. Unser Angebot einer Nachlizenzierung wurde ausgeschlagen und die Texte nach der Beanstandung entfernt. Dadurch standen wir nach einem Jahr Nutzung unserer Texte ohne Einnahmen oder Werbewirkung da. Wir haben daraufhin ein letztes Mal den nachträglichen Kauf der Lizenz angeboten, was dann mit einem Schreiben der Kanzlei Heidicker beantwortet wurde. Darin wurden etwaige Ansprüche von uns vollständig zurückgewiesen aber eine Unterlassungserklärung für das Unternehmen abgegeben. Für die unberechtigte Nutzung gab es keinerlei Gegenangebot.
Wir mussten somit unseren Anwalt einschalten, um zu unserem Recht zu kommen. Dieser hatte im ersten Schritt die Unterlassungserklärung der Rechtsanwaltskanzlei Heidicker aus mehreren rechtlichen Gründen zurückgewiesen sowie unseren Anspruch auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz rechtlich dargestellt und erläutert.
Darauf folgte eine erste nachgebesserte Unterlassungserklärung der Kanzlei Heidicker und das Angebot 300€ zu zahlen. Beides wurde von uns abgelehnt, da nun inzwischen weitere Kosten entstanden waren und auch die zweite Unterlassungserklärung aus unserer Sicht nicht den rechtlichen Anforderungen genügte.
Darauf folgte ein weiteres Schreiben der Kanzlei Heidicker mit einer nochmals nachgebesserten Unterlassungserklärung und der Ankündigung, die geltend gemachten Zahlungsbeträge vollständig auszugleichen.
Wir haben dann die zuletzt abgegebene (dritte!) Unterlassungserklärung angenommen und der Fall war nach Eingang der Zahlungsbeträge somit erledigt.
Die Firma, die unsere Datenschutztexte 1 Jahr ohne Quelle und Link oder Kauf einer Lizenz genutzt hatte und von der Rechtsanwaltskanzlei Heidicker vertreten wurde, hat schlussendlich ein Vielfaches unseres ursprünglichen Angebots bezahlt. Neben den Kosten unseres Anwalts sowie dem festgesetzten Schadenersatz musste die Firma natürlich auch noch Ihren eigenen Anwalt, die Kanzlei Heidicker, bezahlen. Eine Lizenz für unsere Datenschutztexte hatte die Firma aus Deutschland am Ende dann auch nicht.
Unser Impressum- und Datenschutz Generator wird laufend erweitert, die Datenschutztexte sind anwaltlich geprüft und erfordern eine Menge Zeit und Ressourcen. Wir werden es auch in Zukunft nicht zulassen können, dass unsere Rechte von einzelnen Firmen und deren Anwälten negiert werden und werden falls notwendig unser Recht vor Gericht einklagen.