In Österreich gibt es klare gesetzliche Vorgaben, welche Informationen in einem Website-Impressum enthalten sein müssen.

Die Impressumspflicht gilt für elektronische Medien, die mindestens viermal im Jahr in ähnlicher Form veröffentlicht werden, wie zum Beispiel E-Mail Newsletter. Umgangssprachlich wird die Pflicht zur Offenlegung nach dem Mediengesetz oft als Impressum bezeichnet.

Bei der Offenlegungspflicht gibt es Unterschiede zwischen “großen” und “kleinen” Websites. Eine “kleine Website” hat nur Inhalte, die sich auf das persönliche Leben oder die Darstellung der Betreiberin/des Betreibers beschränken und nicht zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen. In diesem Fall müssen nur folgende Informationen offengelegt werden:

  1. Name oder Firma der Betreiberin/des Betreibers,
  2. Unternehmensgegenstand,
  3. Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Betreiberin/des Betreibers.

Weitergehende Angaben – die wir in unserem Impressum-Generator per Formular abfragen – müssen gemacht werden, wenn die Website – auch nur indirekt –  kommerziellen Zwecken dient. Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich!

Tipp: Verwenden Sie den Impressum Generator für Österreich

Die Vorgaben, welche Informationen in einem Impressum veröffentlicht werden müssen, sind in mehreren Gesetzen festgelegt, die jeweils unterschiedliche Anwendungsbereiche haben.

  1. Unternehmensgesetzbuch (UGB): Hier sind die Impressumspflichten für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen geregelt. Diese müssen im Impressum unter anderem den vollständigen Firmennamen, die Rechtsform, den Sitz der Gesellschaft und die Firmenbuchnummer angeben.
  2. Gewerbeordnung (GewO): Für Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, gelten die Bestimmungen der GewO. Hierbei müssen beispielsweise der Name und die Anschrift des Gewerbetreibenden angegeben werden.
  3. Mediengesetz (MedienG): Die Offenlegungspflichten nach § 25 MedienG beziehen sich auf den Inhalt der Website. Dazu zählen Angaben wie der Name oder die Firma des Medieninhabers, der Herausgeber sowie die grundlegende Richtung des Mediums.
  4. E-Commerce-Gesetz (ECG): Dieses Gesetz regelt die Impressumspflichten für alle kommerziellen Websites. Zu den erforderlichen Angaben gehören unter anderem der Name oder die Firma des Diensteanbieters, die geografische Anschrift, Kontaktdaten sowie die Firmenbuchnummer und das zuständige Registergericht, sofern vorhanden.

Zusätzlich gelten die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für Datenschutzerklärungen und Cookies auf Websites sowie die Informationspflichten für den Online-Vertrieb nach der ODR-Verordnung.

Diese Anforderungen gelten nicht nur für klassische Websites, sondern auch für Social-Media-Präsenzen und Apps.

Video “Was muss in Österreich im Impressum stehen?”

Für spezifische Informationen und Musterimpressen, die je nach Rechtsform variieren, bietet AdSimple umfangreiche Ressourcen und Vorlagen an.

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